Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten und unternehmerischen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, weist angesichts des heutigen Treffens der Vorbereitungsgruppe zur Erbschaftsteuerreform nochmals auf die Problematik des neuen Gesetzentwurfs für die Immobilienwirtschaft hin:
„Unsere Branche darf nicht zur Gegenfinanzierung der Erbschaftsteuer für andere Wirtschaftszweige missbraucht werden. Das zentrale Problem bleibt weiterhin, dass das Gesamtbetriebsvermögen nicht begünstigt wird, wenn es zu mehr als 50 Prozent aus Verwaltungsvermögen besteht“,
erklärt BFW-Präsident Walter Rasch.
Zwar seien die verkürzten Haltefristen von 15 auf 10 Jahre sowie die Abschaffung der sogenannten Fallbeilregelung ein gutes Signal, doch würden Immobilienunternehmen durch die Regelung zum Verwaltungsvermögen erst gar nicht in die Begünstigungsausnahme fallen.
„Statt einer Substanzbesteuerung müssten Verschonungsregelungen derart eingeführt werden, dass die Steuer auch aus den laufenden Erträgen erbracht werden kann. Es darf nicht der Fall eintreten, dass die Erbschaftsteuer zum Substanzverzehr des Betriebsvermögens oder gar zu Insolvenzen führt“,
erklärt Rasch. Außerdem reiche die geplante Erhöhung der Freibeträge für vermietete Immobilien kaum aus, regionale Wertunterschiede flächendeckend in Übereinstimmung zu bringen.
Der BFW fordert die Politik mit Blick auf die abschließenden Beratungen der 6+6-Arbeitsgruppe zur Erbschaftsteuerreform Ende September auf, die angedachten praxisgerechten Lösungsvorschläge für die Immobilienwirtschaft konstruktiv in das Gesetz einfließen zu lassen.
Quelle: BFW, 08.09.2008