Berlin: Erbschaftsteuer – Verkürzte Haltefristen sind ein Schritt in die richtige Richtung

Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW) begrüßt die Gesprächsbereitschaft von Bundesfinanzminister Steinbrück zu Nachjustierungen bei der Erbschaftsteuerreform.

„Haltefristen von 15 Jahren gehen an der unternehmerischen Wirk-lichkeit vorbei. Die wenigsten Unternehmen haben in den letzten Jahren ein kontinuierliches Geschäft verzeichnen können“,

so BFW-Präsident Walter Rasch.

„Eine Verkürzung der Haltefristen von 15 auf 10 Jahre wäre ein Schritt in die richtige Richtung.“

Die kürzeren Haltefristen seien erforderlich, um mögliche Umstrukturierungen, die der Markt und die wirtschaftliche Situation erfordern nicht zu blockieren. Ansonsten könne der Betrieb und sämtliche Arbeitsplätze insgesamt gefährdet werden. Der Wegfall des Vorschonungsabschlags und des Abzugsbetrages müsste anteilig angesetzt werden, um die Unternehmen nicht unangemessen zu treffen. Für die anfallenden Steuern sollte ein Stundungsmodell von mindestens fünf Jahren eingeführt werden, damit der Unternehmen genügend Zeit hat, die Steuerschuld und Zinsen zu entrichten.

Zentrales Problem der Immobilienwirtschaft bleibe aber weiterhin die Regelung zum Verwal-tungsvermögen.

„Die 50-Prozent-Grenze diskriminiert Immobilienunternehmen massiv“,

so Rasch. Durch diese sogenannte Begünstigungsausnahme würden Immobilienunternehmen den privaten Immobilienbesitzern gleichgestellt, da auch das Vermögen, das „produktiv“ ist – wie der Fuhrpark oder die Büroeinrichtung – nicht mehr zum Betriebsvermögen gerechnet wird. Solange diese Thematik nicht geklärt sei, würden Immobilienunternehmen erst gar nicht in die Begünstigungsausnahme fallen und Einzeljustierungen wie die zur Haltefrist seien damit hinfällig. 

Quelle: BFW, 23.06.2008