BFW begrüßt Entschärfungen zur EU-Gebäuderichtlinie

Vorreiterrolle der öffentlichen Hand ermöglicht Überprüfung der Machbarkeit.

Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, begrüßt die Entschärfungen der EU-Gebäuderichtlinie gegenüber dem ursprünglichen Entwurf. „Den Bedenken der Wohnungswirtschaft ist damit Rechnung getragen worden“, erklärte heute der Leiter des BFW-Büros in Brüssel Robert Speiser. Gleichzeitig verwies er jedoch darauf, dass wichtige Fragen weiterhin offen blieben. „Positiv bewerten wir, dass die Verantwortung für den Energieausweis bei den einzelnen Mitgliedstaaten verbleibt“, so Speiser. Der ursprüngliche Entwurf zur EU-Gebäuderichtlinie hatte vorgesehen, dass es künftig nur noch Bedarfsausweise geben sollte. „Die derzeitige Kompromisslösung eines Nebeneinanders von kostengünstigen Verbrauchs- und dem Bedarfsausweis hat damit weiter Bestand.“

Zu begrüßen sei auch, dass der gesamte historische Baubestand und damit die große Summe von Baudenkmälern, bei denen energetische Sanierungsmaßnahmen naturgemäß mit erheblichen Investitionen verbunden seien, von dieser Regelung ausgenommen blieben.

Speiser wertete es zudem als Erfolg, dass die ursprüngliche Forderung, den gesamten Wohnungsneubau ab 2019 als Null-Netto-Energiehaus auszuführen, vom Tisch sei. „Die Frage ist, wie der ‚Nahezu-Null’-Standard nun länderspezifisch definiert wird. Die Vorreiterrolle der öffentlichen Hand bei der Umsetzung von energetischen Anforderungen bietet die Chance, bereits ab 2018 die technische und wirtschaftliche Machbarkeit der Maßnahmen zu überprüfen. Wir fordern die Politik auf, diese Möglichkeit unbedingt zu nutzen, um negative Auswirkungen auf Bautätigkeit und Baukosten zu verhindern“, erklärte der Leiter des Brüsseler Büros. Der BFW sei skeptisch, ob der ‚Nahezu-Null’-Standard in der geforderten Breite wirtschaftlich sei. „In strukturschwachen Regionen kann der hohe energetische Standard zum Investitionshemmnis werden, weil er weder über Kaufpreis noch über Miete refinanzierbar ist. So ist die Versorgung von Stadtquartieren mit Fernwärme aus erneuerbaren Energien einfacher zu organisieren als ein ähnliches Projekt auf dem platten Land“, so Speiser

Für den Gebäudebestand gibt es keine konkreten Vorgaben. „Die EU hat endlich erkannt, dass fördern vor fordern kommen muss und die Länder verpflichtet, bis zum 30.6.2011 zu klären, mit welchen Fördermaßnahmen, sie den Anteil von ‚Nahezu-Null’-Energie-Gebäuden am Gesamtbestand erhöhen können“, meinte Speiser. (Gi24/BFW)

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