Angesichts der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshof, dass der Mieter unter bestimmten Begebenheiten energetische Modernisierungen zu dulden hat (Az: VIII ZR 110/08), verweist der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, auf den dringenden Bedarf, das Mietrecht zu reformieren.
Christian Bruch, Rechtsreferent beim BFW kommentiert:
„Ein weiterer Fall der die Notwendigkeit der Reform des Mietrechts zum Abbau von Hindernissen bei energetischen Maßnahmen zeigt, denn statt eine klare Lösung hält das Gesetz nur rudimentäre Reglungen bereit, die den BGH zur Herstellung eines gerechten und nachvollziehbaren Ergebnisses zum Ausweichen auf die Grundsätze von Treu und Glauben ( § 242 BGB ) nötigt. Das Verweisen auf solche von Gerichten auszulegenden unbestimmten Rechtsbegriffe führt nicht zu der für Investitionsentscheidungen notwendigen Rechts- und Planungssicherheit. Eine klare gesetzliche Reglung hätte den Parteien den seit November 2005 schwelenden Streit erspart und schon drei Jahre früher den Anschluss an eine energetisch sinnvollere Heizung ermöglicht.“
In dem vorliegenden Urteil hatte der Mieter den Einbau einer Heizungsanlage anstelle von Gasöfen zu dulden, da der Vermieter den Einbau aufgrund einer behördlichen Anordnung bzw. rechtlichen Verpflichtung vornehmen musste. Das Verfahren zog sich von der Ankündigung der Arbeiten durch den Vermieter bis zur BGH-Entscheidung drei Jahre hin.
gi24/BFW
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