Berlin, 3. November 2010 – Anlässlich der heutigen Beratungen des Bundesfinanzministeriums mit Vertretern der Länder über Vorschläge zur Vereinfachung des Steuerrechts fordert der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V., Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, die Abschaffung der Bauabzugsteuer und eine kostenfreie verbindliche Auskunft der Finanzämter, um Unternehmen Planungssicherheit bei Investitionsentscheidungen zu geben. Gerade für Immobilienunternehmen seien die anfallenden Gebühren überhöht und stellten ein Investitionshemmnis dar.
„Bürokratieabbau darf nicht nur ein Lippenbekenntnis sein. Die Bauabzugsteuer hat einen hohen bürokratischen Aufwand für Bauträger und Handwerker zur Folge. Gerade die Befürchtungen, dass es im Baugewerbe zur erhöhten Schwarzarbeit wegen der EU-Ost-Erweiterung kommen könnte, haben sich bisher nicht bestätigt. Wir fordern daher die Abschaffung der Bauabzugsteuer“, erklärt die BFW-Bundesgeschäftsführerin Ira von Cölln. Die Bauabzugsteuer wurde zur Bekämpfung der Schwarzarbeit 2002 eingeführt. Die Regelung, nach der der Empfänger einer Bauleistung 15 Prozent der Rechnungssumme einbehalten und an das für ihn zuständige Finanzamt abführen muss, verschärft den Verwaltungsaufwand bei Unternehmen und Finanzämtern. Der Bürokratieabbau fängt damit an, dass das unsägliche Prozedere der Erteilung Freistellungsbescheinigungen nach § 48b EStG für jedes einzelne Gewerk hinfällig wäre. Oftmals müssen die Freistellungsbescheinigungen auch für Kreditbewilligung und -verlängerung vorgelegt werden.
Kritik äußert von Cölln auch an den seit 2007 erhobenen Gebühren für eine verbindliche steuerliche Auskunft gemäß § 89 Abgabenordnung bei dem jeweils zuständigen Finanzamt und fordert eine gänzliche Streichung dieser Kosten. „Wir begrüßen, dass die nun vorgelegten Vorschläge zwar Gebühren erst bei einem Gegenstandswert von 10.000 Euro statt bislang von mindestens 5.000 Euro vorsehen. Aber diese Grenze ist noch immer viel zu niedrig angesetzt. Gerade für Immobilienunternehmen, bei denen in der Regel hohe Investitionskosten anfallen, sind die Gebühren für die verbindliche Auskunft völlig überhöht. Bei einem Bauvolumen von 10 Millionen Euro betragen allein die Gebühren für die verbindliche Auskunft 31.456 Euro, bei einem Bauvolumen von 20 Millionen Euro 61.456 Euro und bei einem Bauvolumen von 30 Millionen Euro fällt der Höchstbetrag von 91.456 Euro an. Derart hohe Gebühren führen zwangsläufig zu einem Investitionshindernis statt zur Investitionsförderung. Das Recht der Unternehmen auf Planungssicherheit wird ihnen durch kostenpflichtige anstelle von kostenfreien verbindlichen Auskünften der Finanzämter genommen“, so von Cölln. Die Gebühren, die für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft nach § 89 Abgabenordnung erhoben werden, wurden im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2007 eingeführt.
Der BFW begrüßt die im Entwurf des Bundesfinanzministeriums vorgesehenen Änderungen für Privatvermieter, die beispielsweise an Verwandte verbilligt Wohnraum überlassen. Künftig soll die Wohnungsvermietung als entgeltlich anerkannt werden, wenn das Entgelt bei langfristiger Wohnungsvermietung nicht weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Miete beträgt. Dadurch ist ein ungekürzter Werbungskostenabzug ab Überschreiten der Grenze von 66 Prozent möglich. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und Auffassung der Finanzverwaltung konnten bisher bei einem Entgelt zwischen 56 und 75 Prozent der ortsüblichen Miete bei negativer Totalüberschussprognose die Werbungskosten nur anteilig abgezogen werden. „Die geplante Regelung trägt zu mehr Planungs- und Rechtssicherheit des Bürgers bei“, erklärt von Cölln.
Positiv zu bewerten sei auch, dass Anzeigen wie beispielsweise beurkundete Rechtsvorgänge über Grundstücksübertragungen von Notaren an das zuständige Finanzamt auf elektronischem Wege erfolgen können. Dies könne zu einer Verfahrensbeschleunigung und Bürokratieabbau führen, begrüßt der BFW.