Eilmeldung: BVerfG kippt Berliner Mietendeckel

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den Berliner Mietendeckel der rot-rot-grünen Koalition für nichtig erklärt. Dieser sei mit dem Grundgesetz unvereinbar, so die Karlsruher Richter.

Auf viele Mieter in der Hauptstadt kommen nun Nachzahlungen zu. Aber nicht alle Wohnungsunternehmen wollen ihr Geld zurück. Nach der Entscheidung des BVerfG hat das Wohnungsunternehmen Vonovia Mieterinnen und Mieter die Zusage gegeben, keine Nachzahlungen leisten zu müssen. Vonovia verzichtet damit nach eigenen Angaben auf Nachforderungen in Höhe von bis zu 10 Millionen Euro.

Und die Deutschen Wohnen teilte nach der Mietendeckel-Entscheidung mit, dass keine Mieterin und kein Mieter durch die Entscheidung die Wohnung verlieren werde. „Wir werden mit dem größten sozialen Verantwortungsbewusstsein vorgehen”, teilte das Unternehmen mit.

Für die Begleichung des Restbetrags der fälligen Miete werde die Deutsche Wohnen unterschiedliche Möglichkeiten anbieten, von Einmal- über Ratenzahlungen bis hin zu Stundungen. Bei sozialen Härtefällen werde das Unternehmen gemeinsam mit den Mieter:innen individuelle Lösungen finden, heißt es weiter.