Von Marion Götza
Weltweit nehmen die Klimakatastrophen zu. Der Primärenergieverbrauch steigt lt. Schätzung der IEA bis zum Jahr 2030 um 30%. Der Rohölpreis hat sich in den letzten 30 Jahren verzehnfacht. Auf der Tagung der BBA am 18.09.08 in Berlin wurde aufgezeigt, wie es im Bauwesen 2009 weitergeht.
Antworten auf die Herausforderungen des weltweiten Klimawandels sind unbestritten die Steigerung der Energieeffizienz und der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Bundesregierung hat rechtzeitig zum Auftakt der 13. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention auf Bali im Dezember 2007 ein Integriertes Energie- und Klimaprogramm vorlegt (IEKP), das weltweit Maßstäbe setzt. Die Kommission möchte folgendes bis 2020 erreichen: a) eine Reduktion des Primärenergieverbrauchs in Europa von 20% bis 2020 gegenüber der Prognose, b) Steigerung des Anteils Erneuerbarer Energien auf 20% am Gesamtenergieverbrauch der EU, c) Reduktion des Treibhausgasausstoßes um 20/30% (Post-Kyoto-Abkommen) unter den Stand von 1990 (Ziel: bis 2050 – 60 bis 80%).
Dies würde zu einer Reduzierung des tatsächlichen Endenergieverbrauchs von 13% führen. Damit ließen sich europaweit jährlich rd. 100 Mrd. Euro sowie 780 Mio. t CO2 einsparen. Beim Klimaschutz soll sich die EU verpflichten, bis 2020 den Ausstoß von Treibhausgasen um mindestens 20% gegenüber 1990 zu senken. Sollten andere EU-Staaten mitziehen und kommt es zu der internationalen „Post-Kyoto-Vereinbarung“, sei die EU auch zu einer Senkung der Treibhausgase um 30% bereit. Der G8-Gipfel in Japan hat sich als internationales Ziel gesetzt, die weltweiten Emissionen bis 2050 um mindestens 50% zu reduzieren.
Aus der Perspektive der Wohnungswirtschaft gibt es einige Gründe Energie einzusparen: 1) Nachhaltig wirtschaftliche Vermietbarkeit, 2) Werterhaltung bzw. steigerung des Gebäudes in Kombination mit Instandsetzungsmaßnahmen, 3) Rechtliche Verpflichtungen durch die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG).
Die EnEV regelt öffentlich-rechtliche Pflichten für Neubauten und größere Anbauten, d. h. eine bestimmte Wärmedämmqualität muss eingehalten werden und der zulässige Primärenergiebedarf wird durch die Qualität der Gebäudehülle und der Anlagentechnik begrenzt. Es gibt allerdings Spielräume: Die Endsumme bzw. das Gesamtprodukt ist entscheidend, ein Ausgleich zwischen den Parametern in möglich. Für Umbauten und kleinere Anbauten ist nur ein Nachweis der neuen Bauteile erforderlich. Für die Erneuerung von Bauteilen gilt eine bedingte Nachrüstverpflichtung: wenn mehr als 10% erneuert wird, muss i.d.R. zusätzliche Dämmung eingebaut werden. Die EnEV regelt auch die Nachrüstpflichten für bestehende Gebäude.
Das EEWärmeG tritt voraussichtlich am 01.01.09 in Kraft und verpflichtet bei Neubauten öffentlich-rechtlich zur Nutzung regenerativer Energien wie Solarstrahlung, Umwelt- und Erdwärme. Es lässt als Ersatzmaßnahme Abwärme- und KWK-Nutzung, Nah- und Fernwärme und Unterschreitung der EnEV-Werte um mind. 15% zu.
EnEV 2009 und EEWärmeG – Fazit für Modernisierungen: Den Endenergiebedarf auf heute übliches Niveau zu senken und erneuerbare Energien einzusetzen.
DIB, Nr. 177
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