Großbordell in Gewerbegebiet zulässig

29. Juli 2009

Großbordell in Gewerbegebiet zulässigDas Verwaltungsgericht Karlsruhe hat Nachbarklagen gegen ein geplantes «Eros-Center» in einem Pforzheimer Gewerbegebiet abgewiesen. Das Center sei laut Bebauungsplan als Gewerbebetrieb zulässig, heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Die drei Kläger hatten argumentiert, bei dem «Eros-Center» handele es sich um ein «Großbordell».

Dieses sei wegen der Nähe zur Wohnbebauung in angrenzenden Mischgebieten baurechtlich nicht genehmigungsfähig. Deshalb sei der von der Stadt Pforzheim im Oktober 2007 erteilte Bauvorbescheid über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Einrichtung rechtswidrig. In der – laut Betriebsbeschreibung – «hotelartigen» Einrichtung sollen etwa 30 Prostituierte arbeiten. Gegen den Bauvorbescheid hatte unter anderem der Inhaber eines nahegelegenen Gewerbebetriebs geklagt.

Das Verwaltungsgericht entschied jedoch, dass es sich «nach der Betriebsbeschreibung nicht um eine im Plangebiet ausgeschlossene Vergnügungsstätte im Sinne der Baunutzungsverordnung» handele. Ausgeschlossen seien zwar Diskotheken, Tanzbars und Kabaretts, nicht aber Bordelle, wenn dort einzelnen Kunden lediglich individuelle sexuelle Dienstleistungen geboten würden.

Was das im Bauplanungsrecht verankerte Gebot der Rücksichtnahme angehe, so bestünden in einem Gewerbegebiet geringere Anforderungen als in Mischgebieten. Dass es in der Umgebung des «Eros-Centers» zu unzumutbaren milieubedingten Störungen kommen könnte, sei nicht erkennbar.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Kläger können die Zulassung der Berufung zum Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg beantragen. (Quelle: News Adhoc)

 


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