Immobilienwirtschaft fordert Energiepolitik mit Weitblick

20. Mai 2011

Energetische Gebäudesanierung muss Wirtschaftlichkeitsgebot folgen / Keine Verschärfung der energetischen Standards / Immobilienverbände in Ethikkommission zur Energiewende einbeziehen.

Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, wendet sich entschieden gegen die Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz der dena sowie Industrien zur Veräußerung von Dämmmaterialien, Sanitärtechnik und technischen Gebäudesystemen und fordert die Ethikkommission der Bundesregierung auf, künftig auch die immobilienwirtschaftlichen Verbände zur Frage eines möglichen Beitrags zur Energiewende einzubeziehen.

„Mit Fassungslosigkeit nehmen wir zur Kenntnis, dass kein Sachverständiger der Wohnungs- und Immobilienverbände zur Anhörung der Ethikkommission zur Energiewende geladen wurde, obwohl auf uns als Branche ein Teil der Hauptlasten der Umsetzung der Energiewende zukommt. Dies führt zur Entwicklung von einseitigen, unwirtschaftlichen Lösungen. Eine Verschärfung der Energie-Einsparverordnung (EnEV) um 30 %, wie von der dena-Initiative gefordert, ist völlig überzogen und weder im Neubau noch im Bestand darstellbar. Energetische Maßnahmen werden in der Breite nur stattfinden, wenn sie wirtschaftlich tragbar sind“, kritisiert BFW-Präsident Walter Rasch scharf.

„Es ist richtig, dass sich das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aktuell mit dem Sanierungsfahrplan auseinandersetzt und die Weichen für den Gebäudesektor im Energiekonzept der Bundesregierung bis 2050 stellt. Eine Verschärfung des Ordnungsrechts ist jedoch der falsche Weg. Wichtig wären effektive Anreiz-, Förder- und Finanzierungssysteme wie KfW-Fördermittel im CO2-Gebäudesanierungsprogramm in Höhe von mindestens 2 Milliarden Euro jährlich. Die Eigentümer müssen die Möglichkeit erhalten, durch Anreize die für ihr Gebäude optimale Lösung zu finden“, so Rasch.

Die Immobilienwirtschaft war nicht untätig
Der BFW-Präsident weist zudem darauf hin, dass die Immobilienwirtschaft in den vergangenen Jahren nicht untätig war. Der derzeitige durchschnittliche Energieverbrauch der deutschen Wohnimmobilie für Raumwärme und Warmwasser betrage im Einfamilienhaus 172,3 kWh/ m² im Jahr und im Mehrfamilienhaus 144,8 kWh/ m² im Jahr. Lediglich 4 % des gesamtdeutschen Gebäudebestands mit einem Baujahr bis 1978 befinde sich laut ARGE Kiel im Auftrag der Kampagne Impulse für den Wohnungsbau, der der BFW angehört, in einem Zustand, der als „nicht modernisiert“ bezeichnet werden kann. Hingegen seien bereits ca.
17 % des gesamtdeutschen Gebäudebestands mit einem Baujahr bis 1978 in einem energetischen Zustand „mittel bis größtenteils modernisiert“. Die Erfolge der letzten Jahre bedingten aber auch, dass weitere Erfolge schwerer und aufgrund des gestiegen Anforderungsniveaus nur zu immer höheren Investitionskosten zu erzielen sind, erklärt Rasch.

Die Kostenspanne für eine rein energetische Modernisierung, ohne weitere Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen (Ausgangslage: nicht modernisiert) auf den energetischen Neubaustandard nach Energieeinsparverordnung (EnEV 2009), beträgt laut Berechnungen der ARGE Kiel zumindest bei den Mehrfamilienhäusern einem Betrag der Neubaukosten gleichkommt:

  • Ein-/Zweifamilienhäuser (EZH) zwischen 485,- und 792,- €/ m² Wohnfläche – (31 % bis 51 % der vergleichbaren Kosten für einen Neubau)
  • Kleinere Mehrfamilienhäuser (MFH) zwischen 395,- und 532,- €/ m² Wohnfläche – (29 % bis 40 % der vergleichbaren Kosten für einen Neubau)

Kommen Balkonsanierung und Erneuerung der Elektroinstallation hinzu, steigen die Werte auf bis zu 860,- (EZH) bzw. 750,- €/ m² (MFH). Sollen die Wohnungen auch zukunftsfähig hinsichtlich Grundriss und Barrierefreiheit gemacht werden, entstehen Kosten von bis zu 1.300,- (EZH) bzw. 1.650,- €/ m² (MFH).

Keine Warmmietenneutralität erreichbar: Mehrkosten für Eigentümer und Mieter
Der BFW-Präsident betont außerdem, dass durch eine entsprechende Verschärfung der energetischen Anforderungen Mieter noch mehr drauf zahlen müssen. Bereits jetzt ist Warmmietenneutralität nicht erreichbar: „Selbst nach Abzug der eingesparten Kosten für Raumwärme und Warmwasser bleibt eine reale Kostenerhöhung von 2 €/ m² im Monat übrig. Bei Mieten bis zu 3,50 €/ m² wäre dies ein Anstieg der monatlichen Belastung um 50 %, bei Mieten um 5 €/ m² noch immer um mehr als ein Drittel“, rechnet Rasch vor.

(c) Gewerbeimmobilien24

 


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