Stadt Gelsenkirchen darf nicht länger Sex-Steuer erheben

19. Juni 2009

Die Stadt Gelsenkirchen darf bei Bordellen, Swinger-Clubs und Rotlicht-Bars nicht länger eine Sex-Steuer erheben. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Donnerstag und gab damit fünf Klägern recht. Eine Sex-Steuer sei nur dann erlaubt, wenn sie bei ihrer erstmaligen Erhebung vom Innenminister und vom Finanzminister genehmigt worden sei. Das Gericht bestätigte damit ein Urteil der Vorinstanz.

Die Stadt Gelsenkirchen hatte bei Bordellen, Swinger-Clubs und Rotlicht-Bars eine Abgabe von zum Teil über 10 000 Euro im Jahr erhoben. Dagegen hatten fünf Veranstalter geklagt und nun recht bekommen. Eine Revision hat das OVG nicht zugelassen (Az.: 14 A 1577/07).

gi24/News Adhoc

 


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