IVG Immobilien verfolgt Restrukturierung unter Schutzschirm weiter

Der Vorstand der IVG Immobilien AG wird heute beim Amtsgericht Bonn Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens stellen. Ziel ist die zügige nachhaltige Sanierung der IVG in Eigenverwaltung. Der Antrag betrifft ausschließlich die Muttergesellschaft des IVG Konzerns, die IVG Immobilien AG mit Sitz in Bonn. Sämtliche Tochtergesellschaften der IVG, insbesondere die IVG Institutional Funds GmbH, die IVG Asset Management GmbH, die IVG Caverns GmbH, die IVG Investment GmbH, die IVG Development GmbH, die IVG Private Funds GmbH, die IVG Private Funds Management GmbH, die IVG Immobilien Management REIT-AG sowie alle Objektgesellschaften bleiben von dem Verfahren unberührt. Das operative Geschäft läuft mithin unverändert weiter.

Der Antrag auf Eröffnung des Schutzschirmverfahrens wurde unausweichlich, nachdem sich die Gläubigervertreter der diversen Kapitalschichten (SynLoan I / LBBW Kredit und SynLoan II, Wandelanleihe, Hybrid) auch nach mehreren, intensiven Verhandlungsrunden nicht auf ein gemeinsames, umfassendes Sanierungskonzept verständigen konnten. Damit ist das Ziel, die Unterstützung aller Kapitalschichten zur Restrukturierung der Gesellschaft zu finden, nicht erreicht worden und in der Konsequenz die positive Fortbestehensprognose der Gesellschaft nach eingehender Prüfung entfallen.

Der Vorstand wird die Gespräche mit den Gläubigern – nunmehr unter dem Schutzschirmverfahren – weiter vorantreiben, um IVG so wieder auf eine gesunde finanzielle Basis zu stellen. Die Grundlage für die Neuausrichtung der IVG bildet das bereits ausgearbeitete und den Gläubigern und der Öffentlichkeit vorgestellte Restrukturierungskonzept. Der Vorstand der IVG wird den bestehenden Plan in Abstimmung mit dem vorläufigen Sachwalter weiter zügig umsetzen, sobald dieser vom Amtsgericht Bonn bestellt ist.

„Trotz intensiver, wochenlanger Vermittlungs- und Verhandlungsbemühungen durch IVG konnten sich die einzelnen Gläubigergruppen leider auf keine einvernehmliche Lösung verständigen“, sagt Dr. Wolfgang Schäfers, Sprecher des Vorstands der IVG Immobilien AG. „Dies ist umso bedauerlicher, da wesentliche Kernaktionäre der Gesellschaft signalisiert hatten, das von Vertretern der Gläubiger des SynLoan I / LBBW Kredit und der Wandelanleihe vorgelegte Restrukturierungskonzept zu unterstützen. Der Weg zu einer Einigung der Gläubiger und damit zu einer gesundeten IVG führt nunmehr über eine alternative Route – an unserem klaren Ziel ändert dies jedoch nichts“.

Zukunft als integrierter Investment- und Asset-Manager mit marktüblicher Verschuldungsquote und konservativerem Geschäftmodell

Die IVG wird auch nach der Sanierung den bereits seit 2011 erfolgreich eingeschlagenen Weg als integrierter Investment- und Asset-Manager fortsetzen, eigenes und fremdes Geld in Immobilien und Infrastruktur (Kavernen) investieren und damit stetige und planbare Cashflows produzieren. Basis für den künftigen Erfolg wird ein im Vergleich zu den Jahren vor der Finanzkrise wesentlich konservativeres Geschäftsmodell sein. Integraler Bestandteil der neuen IVG sind die Bereiche Investment und Funds. Diese werden unterstützt durch ein starkes, international aufgestelltes Asset Management. Mit einer marktüblichen Verschuldungsquote und einer soliden Kostenstruktur wird IVG künftig wieder nachhaltig Wertbeiträge für alle Stakeholder generieren.

„Die IVG ist sehr gut aufgestellt, um das vor ihr liegende Verfahren rasch zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen“, sagt Schäfers. „Die Gesellschaft hat ihr Zielbild deutlich vor Augen und kennt den Weg dorthin. Das Schutzschirmverfahren eröffnet der IVG nun die Möglichkeit, gestärkt aus der Restrukturierung hervorzugehen.“

Wesentliche Regelungen des ESUG erleichtern Sanierung von IVG unter Schutzschirmverfahren

Der Vorstand der IVG Immobilien AG hat sich für das Schutzschirmverfahren entschieden, weil dieses nach seiner Auffassung die besten Instrumente bietet, die eingeleitete Sanierung der IVG im Interesse aller Stakeholder erfolgreich umzusetzen und so die Zukunft der IVG zu sichern.

Der Gesetzgeber hat das Schutzschirmverfahren im vergangenen Jahr eingeführt, mit dem erklärten Ziel, hierdurch die Sanierung von Unternehmen zu erleichtern. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, in dem sich Unternehmen in Abstimmung mit den Gläubigern durch einen Insolvenzplan umfassend restrukturieren und sanieren können. Die unternehmerische Verantwortung bleibt dabei weiterhin in den Händen des Unternehmens selbst (sog. Eigenverwaltung).