Kein Zusammenhang zwischen Verkaufsverfahren des Liegenschaftsfonds und Nebentätigkeiten von Mitarbeitern

Die interne Revision beim Liegenschaftsfonds hat keinen Zusammenhang zwischen Verkaufsverfahren des Liegenschaftsfonds und Nebentätigkeiten von zwei Mitarbeitern festgestellt.

Der Aufsichtsrat des Liegenschaftsfonds hat nach Vorlage des Abschlussberichtes der internen Revision auf der heutigen Aufsichtsratssitzung zur Kenntnis genommen, dass die Prüfung keine Hinweise auf vorsätzliche Handlungen der beiden Mitarbeiter zum Schaden des Unternehmens im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften ergeben hat.

In der Öffentlichkeit waren Vorwürfe erhoben worden, dass zwei Mitarbeiter des Liegenschaftsfonds Geschäftsführer von privaten Immobilienfirmen waren und daher Korruptionsverdacht bestehe. Direkt nach Bekanntwerden hat der Liegenschaftsfonds die sofortige Prüfung der Einzelsachverhalte und geschäftlichen Beziehungen zwischen dem Liegenschaftsfonds und den Nebentätigkeiten der Mitarbeiter veranlasst. Die interne Revision erhielt den Auftrag zu untersuchen, ob sich aus der Tätigkeit der beiden Mitarbeiter als Geschäftsführer verschiedener Unternehmen, Hinweise auf unternehmensschädigende Handlungen ergaben.

Auch der Vergabevorgang für den im April 2007 eingestellten Verkauf des Immobilienportfolios ,Berlin im Paket’ wurde geprüft, ohne dass sich Auffälligkeiten ergaben. Parallel wurde die für Korruptionsbekämpfung zuständige Stelle des Landeskriminalamtes einbezogen.

"Die interne Revision des Liegenschaftsfonds hat ergeben, dass keine der Firmen, für die die Mitarbeiter tätig waren, Immobilien vom Liegenschaftsfonds erworben oder Angebote zum Erwerb abgegeben haben“, so Dr. Christian Sundermann, Vorsitzender des Aufsichtsrates des Liegenschaftsfonds Berlin.

Aufgrund der schwerwiegenden arbeitsrechtlichen Verstöße gegen die Pflichten im Zusammenhang mit der Ausübung von Nebentätigkeiten ist das Vertrauen so schwer geschädigt, dass von der Geschäftsführung die Kündigung der beiden Mitarbeiter in die Wege geleitet wurde.

"Ich habe einen Prüfer beauftragt, das interne Regelwerk des Liegenschaftsfonds zusätzlich daraufhin zu untersuchen, ob es geeignet ist, Interessenkollisionen von beruflichen und privaten Belangen der Mitarbeiter zu erkennen und zu verhindern sowie Korruption vorzubeugen. Es wird geprüft werden, in welcher Art und Weise die Einhaltung von rechtlichen Bestimmungen und internen Regelungen kontrolliert und dokumentiert wurde und wird. Zudem soll die Frage der Interessenkollision und Korruptionssicherheit anhand von relevanten Stichproben von Verkaufsgeschäften für jedes Geschäftsjahr seit Gründung des Liegenschaftsfonds geprüft werden. Insbesondere wird darauf geachtet, ob gegebenenfalls das Marktgeschehen beeinflusst oder ausgeschaltet wurde“, so Sundermann. Die Prüfung durch einen unabhängigen Experten, die Schellenberg Unternehmeranwälte, wurde am 17.Februar 2011 beauftragt.

Paketverkauf "Berlin im Paket“

Gegenstand des Pakets waren mehrere Immobilienobjekte in Berlin, u. a. einige sogenannte "Filet-Grundstücke“. Ab September 2006 wurde der Ausschreibungsstart international publiziert. Die Interessenten hatten daraufhin Gelegenheit, indikative Angebote abzugeben, die anschließend den gutachterlichen Verkehrswerten gegenübergestellt wurden. Drei Bieter erfüllten die Mindestanforderungen und wurden eingeladen, die Grundstücke einzeln in den hierfür bereitgestellten Datenräumen in rechtlicher, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht zu überprüfen. Die Bieter konnten bis Ende Januar 2007 ein verbindliches notarielles Kaufangebot abgeben. Anschließend sollte das Ergebnis dem Aufsichtsrat des Liegenschaftsfonds und dem Abgeordnetenhaus von Berlin zur Entscheidung vorgelegt werden. Durch die Herauslösung mehrerer werthaltiger Grundstücke kam allerdings kein Angebot zustande. Das Paket wurde unverkäuflich und das Verfahren im April 2007 schließlich eingestellt.

Das isländische Konsortium – bestehend aus dem Fondsinvestor Kapital North und der Glitnir Bank – zu dem eine Verbindung zu den beiden Mitarbeitern des Liegenschaftsfonds bestanden haben soll, hat nie zu den Bietern im Verfahren gehört.

Nebentätigkeit von Mitarbeitern

Der Liegenschaftsfonds genehmigt seinen Mitarbeitern Nebentätigkeiten. Dazu ist in den Arbeitsverträgen geregelt, dass jegliche Nebenbeschäftigung der schriftlichen Zustimmung des Arbeitgebers bedarf.