Ab 1. September 2009 startet der Liegenschaftsfonds Berlin den freihändigen Verkauf von Grundstücken zum Festpreis. Die ersten 20 Immobilien werden zum Verkehrswert direkt ohne Begleitverfahren auf den Markt gebracht. Darüber hinaus wird im Herbst zum dritten Mal der Auktionshammer für Immobilien aus dem Versteigerungsportfolio des Liegenschaftsfonds fallen. "Anders als beim sonst üblichen Bieterverfahren, verkaufen wir bei der freihändigen Vergabe zum Festpreis. Gerade für unsere kleineren Grundstücke möchten wir somit neue Käufergruppen gewinnen“, sagt Holger Lippmann, Geschäftsführer des Liegenschaftsfonds Berlin. "Wir tun damit letztlich nichts anderes als jedes privatwirtschaftliche Maklerhaus, vereinfachen und beschleunigen die Vermarktung im Sinne unserer Kunden jedoch erheblich.“
Gestartet wird mit insgesamt 20 Grundstücken, die im Bieterverfahren keinen Markt gefunden haben. Sei es wegen der Lage, der Objektqualität oder weil die in Frage kommenden Kunden nicht an den komplexen und oft längerfristigen Bieterverfahren interessiert sind. Bis zum Jahresende werden weitere ca. 60 Grundstücke folgen.
Ab 1. September 2009 werden sie auf der Website des Liegenschaftsfonds (www.liegenschaftsfonds.de) und über das Portal Immobilienscout24 (www.immmobilienscout24.de) angeboten. Die Grundstücke liegen unter anderem in Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Spandau und Treptow- Köpenick. "Das Verfahren ist denkbar einfach: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“, ergänzt Lippmann. "Verfahrensschleifen, an die wir beispielsweise bei Bieterverfahren gebunden ist, entfallen.“
Über die Direktvergabe hinaus werden im Herbst ca. 30 bislang nicht verkäufliche Objekte versteigert. Zum nunmehr dritten Mal können Interessenten bei Auktionen der Häuser Karhausen Immobilien Auktionen GmbH & Co. und Deutsche Grundstücksauktionen AG am 12. und 17. September für Grundstücke, vorwiegend in Marzahn-Hellerdorf, Lichtenberg, Reinickendorf und Neukölln gelegen, ihre Gebote abgeben. Ziel ist es auch hier, ein Endgebot möglichst in Höhe des Verkehrswertes zu realisieren. Vorsorglich für den Fall, dass die im Verkehrswertgutachten ausgewiesenen Werte nicht erreicht werden, ist eine Zustimmung des Aufsichtsrates des Liegenschaftsfonds zum Grundstücksgeschäft erforderlich. (gi24/LF Berlin)
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