Die Geschäftsführung der MAGNAT Real Estate Opportunities GmbH & Co. KGaA (“MAGNAT”) (ISIN:DE000A0J3CH0) hat beschlossen, für den 23.02.2009 eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Der Aufsichtsrat hat dem erforderlichen Antrag heute zugestimmt.
Die außerordentliche Hauptversammlung soll über folgenden Punkt der Tagesordnung beschließen:
Ordentliche Kapitalherabsetzung durch die Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 10 zu 1
Die Maßnahme der Kapitalherabsetzung hat zum Ziel, das frei werdende Kapital neben dem Ausgleich des handelsrechtlichen Bilanzverlustes aus dem Geschäftsjahr 2007/2008 in die freie Kapitalrücklage der Gesellschaft einzustellen. Die Kapitalherabsetzung stellt sicher, dass der Gesellschaft in diesem herausfordernden Marktumfeld alle Finanzierungsalternativen inklusive weiterer Kapitalmassnahmen offen stehen. Ferner wären ebenfalls die erforderlichen Voraussetzungen für einen möglichen Aktienrückerwerb geschaffen.
Entsprechende Einzelheiten der Tagesordnung werden in der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung form- und fristgerecht veröffentlicht.
Weitere Informationen:
Jan Oliver Rüster, CEO der MAGNAT, sagt: „Der Aktienkurs der MAGNAT notiert nach wie vor deutlich unter unserem konservativ berechneten Net Asset Value. Mit einer Kapitalherabsetzung schaffen wir neben dem Ausgleich des handelsrechtlichen Bilanzverlustes die Vorraussetzung für zukünftige Kapitalmaßnahmen. Des Weiteren wird mit der Kapitalherabsetzung der Kurs der MAGNAT im entsprechenden Verhältnis aus seinem derzeit psychologisch ungünstigen Wert geführt. Wir sind davon überzeugt, dass wir mit dieser Ausweitung unseres Handlungsspielraumes im Interesse der Gesellschaft und damit im Interesse unserer Aktionäre handeln.“
Quelle: MAGNAT
Kommentar hinterlassen