Mieterbund Sachsen: Angedachte Reform des Mietrechts ist unbrauchbar

Mieterbund Sachsen kritisiert Gesetzentwurf / Geplante Neuregelungen sind ungerecht. Der aktuelle Entwurf für die Reform des Mietrechts stößt beim Mieterbund Sachsen auf Ablehnung. Die Überlegungen des Bundesjustizministeriums lieferten lediglich Scheinlösungen für Scheinprobleme und würden bei einer Umsetzung für eine Benachteiligung der Mieter sorgen. „Die Vertreter der Politik sollten die bevorstehende, freie Weihnachtszeit nutzen, um zur Besinnung zu kommen. Die hier vorgestellten Maßnahmen sind nicht durchdacht und führen auch nicht zu einem besseren Miteinander zwischen Mieter und Vermieter“, sagt Anke Matejka, Vorsitzende des Mieterbundes Sachsen.

Im Mittelpunkt der Kritik steht unter anderem die Überlegung, dass zukünftig der Mieter bei energetischen Sanierungen die Miete erst mindern darf, wenn die Baumaßnahmen länger als drei Monate andauern. Matejka: „Damit schafft die Bundesregierung ein Grundrecht für Verbraucher teilweise ab. Egal ob im Kaufrecht, Reiserecht oder bei Handwerkerverträgen – niemand muss 100 Prozent zahlen, wenn er nicht die volle Leistung erhält. Baulärm, Dreck und zugehangene Fenster sollen aber erst nach drei Monaten minderungsfähig sein, dass passt nicht zusammen.“ Matejka bezweifelt, dass für die Investitionsentscheidung eines Eigentümers das Mietminderungsrecht irgendeine Rolle spielt: "Wenn in einem zu modernisierenden 10-Familien-Haus tatsächlich zwei Mietparteien die Miete um 20 Prozent kürzen sollten, wäre das bei einer durchschnittlichen Miete von 600 Euro ein Betrag von 240 Euro im Monat. Davon macht kein vernünftig denkender Eigentümer Investitionen in Hohe von 100.000 Euro oder mehr abhängig."

Als ebenfalls unpassend wird der Vorschlag zur Neuregelung der Härtefallprüfung gewertet. Demnach soll nicht mehr wie früher eine Prüfung nach einer unzumutbaren wirtschaftlichen Härte für den Mieter vor den Modernisierungsarbeiten durchgeführt werden, sondern erst nach Abschluss der Bauarbeiten. „Gerade in den ostdeutschen Bundesländern, in denen bekanntlich die Einkommenssituation vieler Haushalte angespannt ist, macht eine vorherige Prüfung durchaus Sinn. Es ist niemandem geholfen, wenn der Mieter erst die Baumaßnahmen ertragen muss sowie bei einer Bauzeit unter drei Monaten nicht mindern darf und sich im Anschluss ergibt, dass die vorgesehene Mieterhöhung aufgrund der Modernisierung von ihm nicht mehr getragen werden kann“, erklärt die Mietrechtsexpertin.

Als völlige Scheindiskussion bezeichnet der Mieterbund Sachsen die Überlegungen zum Thema Mietnomaden. Hierbei schlägt die Bundesregierung vor, dass der Vermieter zukünftig verlangen kann, dass während eines laufenden Gerichtsverfahrens die monatliche Miete vom Mieter hinterlegt werden muss. Dadurch solle ein wirtschaftlicher Schaden abgewendet und letztendlich ein Räumungsurteil ermöglicht werden. Matejka: „Hier kann man deutlich erkennen, wie weit die Bundesregierung von der Realität entfernt ist. So bewegen sich die Fälle für Mietnomadentum im Promille-Bereich. Zudem schafft der Gesetzesentwurf bei dieser Problematik überhaupt keine Lösungsansätze. Bis es zu einem Gerichtsverfahren kommt, hat der Mietnomade seine Miete bereits mehrfach nicht bezahlt und wird es auch dann nicht tun. Zudem verpufft die Androhung einer Räumungsklage im Nirgendwo, weil der Mietnomade – wie der Name schon sagt – längst abgetaucht und weitergezogen ist“.

Generell müsse also noch einmal deutlich nachgearbeitet werden. „Die Mietrechtsreform darf nicht zum Nachteil von Mietern geändert werden und muss sich an der Wirklichkeit messen lassen. Beides können wir bisher nicht erkennen“, so die Vorsitzende des Mieterbundes.