Zur Verpflichtung der Namensangabe des Vertragspartners und zum zeitlichen Ursachenzusammenhang zwischen Nachweis und Hauptvertragsschluss
Es ist in der Regel erforderlich, dass der Makler interessierten Kunden nicht nur das konkrete Grundstück zur Kenntnis bringt, sondern auch den Namen und die Anschrift des möglichen Verkäufers oder Vermieters benennt. Die dem Nachweismakler […]