Schlechtwetter in den Bauvertrag aufnehmen

Wer jetzt seinen Bauvertrag abschließt, der wird möglicherweise bis in den Winter hinein bauen. Was passiert dann mit der Baustelle? Wer sichert Rohbau und auf der Baustelle lagernde Bauteile gegen Eis, Schnee und Dauerregen? Hier ist der Bauunternehmer in der Pflicht, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB). Bis zur Bauabnahme eines Hauses durch den Bauherrn muss die Baufirma das Gebäude sowie alle damit verbundenen Leistungen und Materialien vor Winterschäden schützen.

Art und Umfang der erforderlichen Schutzmaßnahmen richten sich dabei nach den Gegebenheiten im Einzelfall. Das allerdings birgt nach Erfahrung des VPB einigen Konfliktstoff. Um sich vor unnötigen Streitigkeiten zu schützen, rät der VPB deshalb, bei Bauarbeiten, die über den Winter laufen, von vornherein klare vertragliche Regelungen zu treffen, wie und mit welchem Aufwand die Baustelle gesichert werden muss. Private Bauherren sollten sich dazu vom unabhängigen Bausachverständigen beraten lassen.