Wilhelmshaven: Klage gegen die Sandentnahme für den JadeWeserPort abgewiesen

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat heute nach mehrstündiger mündlicher Verhandlung die Klage des Landesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) gegen den Rahmenbetriebsplan des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zurückgewiesen. Gleichzeitig wies es den Antrag des LBU auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage zurück.

Mit dem angegriffenen Rahmenbetriebsplan hatte das LBEG im Jahre 2006 der JadeWeserPort Realisierungsgesellschaft das Recht erteilt, die für die Errichtung des Tiefwasserhafens benötigten Sandmengen aus zwei Sandentnahmefeldern in der Jade nördlich und südlich des künftigen Hafens zu entnehmen. Mit der Klage hatte der LBU versucht, diese Sandentnahme zu verhindern. Zur Begründung war hauptsächlich vorgetragen worden, der Rahmenbetriebsplan sei deshalb rechtswidrig, weil er gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen verstoße und im Übrigen die Deichsicherheit nicht ausreichend berücksichtige. Die dem Beschluss zugrunde liegenden Gutachten der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) seien unzureichend.

Mit seinem Urteil stellte das Gericht klar, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtlich einwandfrei ist und die artenschutzrechtlichen Bestimmungen des nationalen und des Europarechtes ausreichend berücksichtigt. Das Gericht stellte in der mündlichen Darstellung der Urteilsgründe außerdem fest, dass die Begutachtung durch die BAW einwandfrei sei und die vom LBEG vorgesehenen Maßnahmen zur Erhaltung der Deichsicherheit ausreichen.

Abschließend betonte das Gericht, dass der Weiterführung der von der Gesellschaft begonnenen Sandentnahme somit nichts im Wege stünde. Die Baumaßnahmen können daher wie geplant fortgesetzt werden.

Quelle: JadeWeserPort Realisierungs GmbH & Co. KG, 19.06.2008