GEFMA Richtlinie 610 – Facility Management-Studiengänge

Aktualisierter Ausbildungsstandard GEFMA 610 trägt den Anforderungen der Bachelor- und Masterstudiengänge Rechnung.

Bereits Mitte der neunziger Jahre hat GEFMA Anforderungen und Inhalte für die Aus- und Weiterbildung in einem Facility Management-Studiengang festgelegt. Die neue GEFMA 610 beschreibt die Arten, Inhalte und Anforderungen für die Aus- und Weiterbildung im Hochschulstudium für grundständige und postgraduale Facility Management-Ausbildungen. Die Richtlinie erläutert das GEFMA Zertifizierungsverfahren, das eine Akkreditierung voraussetzt. Erfolgreiche Absolventen eines von GEFMA anerkannten Studiengangs erhalten nach Abschluss ein Zertifikat mit dem Titel Bachelor / Master of Facility Management.

Bei der Überarbeitung der Richtlinie GEFMA 610 sind Erfahrungen eingeflossen, die seit der Einführung des gestuften Studiensystems mit den Abschlüssen Bachelor und Master gesammelt wurden.

Die Anteile der Fächergruppen sind in der neuen GEFMA 610 im Vergleich zur Vorgängerversion weitestgehend unverändert. Erhalten geblieben sind Projektarbeiten und Praxisanteile (z.B. Praxissemester), in denen Soft Skills eingeübt und angewendet werden können. Hinzugekommen ist die Möglichkeit einer fachspezifischen Vertiefung, z.B. im Bereich der Facility Services.

„Das Feedback von Absolventen und Gespräche mit Personalleitern bestätigen, dass der generalistische Ansatz der GEFMA 610 richtig ist: Breite Fach- und Methodenkenntnisse vor allem in Technik, Wirtschaft und Recht entsprechen den Anforderungen der Praxis“, so der Leiter des Richtlinienausschusses Prof. Dr. Markus Lehmann, Hochschule Albstadt-Sigmaringen. Essentiell bleiben solide Grundlagen in den einzelnen Fachdisziplinen wie Mathematik, Natur-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, Strategien und Methoden zu Betreibermodellen, FM-gerechtes Planen und Bauen, operatives Management mit IT, Gebäudemanagement sowie Persönlichkeitsbildung.