Patrizia Immobilien: Insider warnen

Von André Eberhard. Bereits letzte Woche berichteten wir Ihnen über Auflösungserscheinungen bei der Vivacon. Vier Objektgesellschaften mussten bei dem Kölner Unternehmen Insolvenz anmelden. Eine Packung Kaugummis ist mittlerweile teuerer als die Aktie der Vivacon, die am Montag mit 55 Cent notierte und damit gerade noch 2% ihres gerade zwei Jahren alten Höchstwertes erreicht. Aber der von uns allein schon aus methodischen Gründen lange vorhergesagte Absturz der Immobilienaktien geht weiter. Mittlerweile berichtet das Real Estate Magazin von Verschleierungstaktiken bei der Patrizia Immobilien AG. Das stimmt bedenklich.

Unsere Störgefühle bei der Patrizia kennen Sie. Das Augsburger Wohnimmobilienunternehmen hatte erst kürzlich Kredite weiter prolongieren können. Die Banken hatten wohl keine Lust Tausende von Wohnungen in die Verwaltung zu nehmen. Dennoch beruhigte die Kreditprolongation zunächst. Der Aktienkurs kletterte seitdem von ca. 50 Cent auf zwischenzeitlich 2,84 Euro am Montag. In den vergangenen Jahren waren die Bilanzen der meisten Immobilien-AGs bewertungsgetunt. „Fair Value“ nach IFRS schien für die Vorstände eine „upwards only“ Option nach englischem Mietvertrags-Vorbild.

Warnungen wurden von Börsianern verdrängt. Im letzten Jahr kam dann für viele der unvermeidliche und vorhergesagte GAU. Die Immobilien waren viel weniger wert als der oft optimistische Wert in den Büchern. Bewertungskorrekturen waren die Folge. Nur Patrizia blieb offenbar verschont. Sie hat im vergangenen Jahr keine Abschreibungen vorgenommen. Für sie sind die Immobilien schließlich vor allem Handelsware. Gerade für Lagerware galt nach altem HGB aber „strenges Niederstwertprinzip“. Jetzt verkommen die Sitten.

Patrizia weigert sich lt. Real Estate Magazin sogar als einziges börsennotiertes Immobilien-Unternehmen, Auskunft darüber zu erteilen, welche Gutachter mit der Bewertung des Immobilienportfolios beauftragt wurden. Weiter heißt es, dass zudem im Rahmen der Hauptversammlung am 23. Juni 2009 Fragen nach den angewendeten Bewertungsverfahren und den im Bewertungsgutachten getroffenen Annahmen zur künftigen Mietpreisentwicklung sehr ausweichend beantwortet wurden.

gi24/DIB, Nr. 195

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