Das von der TLG IMMOBILIEN, Niederlassung Berlin/Brandenburg, ausgelobte Wettbewerbsverfahren zur Fassadengestaltung der Karl-Liebknecht-Straße 32 wurde nach eintägiger Sitzung des Preisgerichts am 16.07.2008 entschieden.Die TLG Immobilien GmbH ist Eigentümerin des ca. 4.800 m² großen Projektgrundstücks Karl-Liebknecht- Straße 32. Es liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Alexanderplatz“, besser bekannt als Kollhoffscher Masterplan. Das Unternehmen plant dort die Errichtung einer Mischnutzung aus Hotel- und Bürogebäudes mit insgesamt ca. 27.500 m² Mietfläche (oberirdisch).
Ziel des Wettbewerbs war die Gestaltung der Außenfassaden dieses Neubaukomplexes. Dabei wurde besonderer Wert auf die Wirtschaftlichkeit des Entwurfes in Herstellung und Betrieb gelegt. Unter dem Vorsitz der Architektin Frau Prof. Hilde Léon, Berlin, entschied das Preisgericht nach ausführlicher Diskussion wie folgt:
1. Preis Nalbach + Nalbach Architekten, Berlin
2. Preis Bruno Fioretti Marquez Architekten, Berlin
3. Preis nps tchoban voss Architekten, Berlin
3. Preis Angelis & Partner, Architekten, Berlin
Die Jury empfahl die mit dem 1.Preis ausgezeichnete Arbeit des Büros Nalbach + Nalbach der TLG IMMOBILIEN zur Realisierung. Das Preisgericht begründet seine Entscheidung wie folgt:
„Die hier vorgeschlagene Fassadengestaltung setzt den städtebaulichen Ansatz des Masterplans „der Block als Haus, das Haus als Block“ überzeugend um. Die subtile Differenzierung der verschiedenen Nutzungen fasst einheitlich das gesamte Bebauungsareal in einer eleganten und großstädtischen Art und Weise mit Hilfe eines durchgängigen Brüstungsbrandes zusammen.Dabei wird die Gesamtfigur kaum zerteilt. Insgesamt handelt es sich um einen angemessenen, gut umsetzbaren und zum gegenwärtigen und zukünftigen Kontext passenden Vorschlag für die gegebenen Aufgaben.“
Die Wettbewerbsarbeiten werden vom 05.08.2008 bis 15.08.2008 in den Räumen der TLG IMMOBILIEN, Karl-Liebknecht-Straße 33 (EG), 10178 Berlin ausgestellt. Die Ausstellung wird am 05.08.2008 um 19:00 Uhr eröffnet.
Quelle: TLG, 18.07.2008