Zum Terminus Immobilienberater bzw. Immobilienconsultant liefert Google eine Fülle an Suchergebnissen. Das Gros der Ergebnisse sind Stellenangebote. Berufsinformationen zum Berufsbild des Immobilienberater bzw. Immobilien-Consultant findet man so gut wie keine. Eine Recherche in der Berufs-Datenbank der Arbeitsagentur für Arbeit liefert ebenfalls keine Ergebnisse – weder die Berufsbezeichnung Immobilienberater noch Berufsinformationen werden gelistet. Die Berufsbezeichnung Immobilienberater bzw. Immobilienconsultant existiert erst seit jüngerer Zeit, nachdem erkannt wurde, dass sich die Vermarktung von gewerblichen Immobilien nicht nur auf eine reine Vermittlungs- bzw. Nachweistätigkeit beschränkt, sondern eine professionelle Beratung verlangt.
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Obwohl sich das Berufsbild des Immobilenberaters aus dem Beruf des Immobilienmaklers herausgebildet hat, ist das Aufgabenspektrum eines Immobilienconsultant weitaus vielschichtiger und komplexer, als das eines Immobilien-Maklers[1].
Die Spezifikation der gehandelten Immobilientypen, das sehr breite Spektrum verschiedener Nutzungs-möglichkeiten und Funktionen von Gewerbeimmobilien sowie eine Vielzahl weiterer Aspekte wie beispielsweise die Kundenstruktur, Branche, Kundenbudget oder Kundenpräferenzen, sind nur einige Faktoren, die an dieser Stelle genannt werden sollen.[2]
Die verschiedenen Typen von Gewerbeimmobilien erfordern zwar eine je auf die spezifische Eigenart der jeweiligen Immobilie abgestellte Immobilien-Beratung, jedoch lassen sich eine Reihe von gemeinsamen Arbeiten eines Immobilienberaters erkennen, die sich in einige wesentliche Aufgabenbereiche einteilen lassen und für das neue Berufsbild des Immobilienberaters mehr oder weniger charakteristisch sind.
Natürlich gehören, ebenso wie beim Immobilienmakler, die Vermarktung von Gewerbeimmobilien zu den Hauptaktivitäten eines professionellen Immobilienberaters.
Grundlage der Vermarktung von Gewerbeimmobilien sind eine permanente Marktbeobachtung und die Sammlung sowie Analyse von Marktdaten. Eine differenzierte genaue Marktkenntnis ist unter anderem ein Indiz für die Kompetenz des jeweiligen Immobilienberaters.
„Im Einkauf liegt der Gewinn“ – eine aktive Akquisition von qualitativ hochwertigen Gewerbeimmobilien an 1A-Standorten ist unter heutigen Marktbedingungen unumgänglich und eine hohe Herausforderung für einen Immobilienberater. Durch Netzwerke, „Networking“ und geeignete Kooperationsbeziehungen mit Bauträgern, Projektentwicklern, Banken, Bauämtern sowie Immobilienmaklern werden genaue und vor allem frühzeitige Marktinformationen gewährleistet und erfolgreiche Beschaffungsaktivitäten erleichtert.
Die erfolgreiche Mieter- bzw. Käuferakquisition stellen ebenfalls erhöhte Anforderungen an den Immobilienberater, vor allem in Zeiten gesättigter Märkte, in denen der Verkauf bzw. die Vermietung von Gewerbeimmobilien zum Engpassfaktor wird. Insbesondere im Vermietungsbereich wird es immer mehr zur Notwendigkeit, solche Mieter zu akquirieren, die durch ihren Namen eine Art Magnetfunktion auf weitere potentielle Mieter ausüben können.
Wichtig ist aber nicht nur die Neuakquisition von Mietern und Käufern, sondern auch die enge Kooperation mit bereits vorhandenen Kunden. Im weitesten Sinne ist hier der Bereich der Kundenpflege angesprochen. Bestehendes Kundenklientel sollte von einem professionellen Immobilienberater nicht aus den Augen verloren werden, da eine laufende Betreuung der Bestandskunden zum einen der Ermittlung der Kundenzufriedenheit dient, zum anderen sich dadurch Bedürfnisse, Wünsche und bereits frühzeitig ein möglicher Neubedarf eruieren lassen.
Folgende Aufgabenbereiche eines Immobilienberaters sind im Kontext der Vermarktung von Gewerbeimmobilien selbstverständlich:
- imagebezogene Werbeaktivitäten,
- redaktionelle Beiträge in Zeitungen, die Veröffentlichung von Pressemeldungen und Presseinformationen (z.B. bei Fachportalen wie gewerbeimmobilien24),
- die Teilnahme an Immobilienbörsen sowie Messebesuche,
- die Erstellung von informativen Unterlagen in Form eines Exposes oder von Prospekten sowie weiterer detaillierte Objektunterlagen (allgemeine Informationen über den Makro- und Mikrostandort der Gewerbeimmobilie) und deren ansprechende, interessante Präsentation.
Neben der Vermarktung von Gewerbeimmobilien zählt auch eine mögliche Rechtsberatung zu den Aufgaben eines Immobilienberaters. Kenntnisse im Mietrecht, im Vertrags- und Baurecht sind für einen Immobilienberater unabdingbar. Vertragsrechtliche Regelungen deren Handhabe und Grenzen stellen seit dem Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes im Juli 2008 eine Ergänzungsleistung zur Gesamtberatung dar. Eine allumfassende Befugnis zur Rechtsberatung durch Nichtanwälte gibt es zwar nach wie vor nicht, Rechtsdienstleistungen im großen Stil dürfen nur Volljuristen anbieten.
Um aber den Realitäten des Wirtschaftslebens gerecht zu werden, ist es nun aufgrund des RDG möglich, Rechtsdienstleistungen als Nebenleistung zu erbringen die im Zusammenhang mit der eigentlichen beruflichen Tätigkeit stehen. Wichtig dabei ist, dass die Rechtsberatung von ihrer Bedeutung her nicht im Mittelpunkt des Leistungsangebotes stehen darf. Darüber hinaus muss sie zum jeweiligen Berufsbild gehören. Ein Immobilienconsultant darf beispielsweise bei mietrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit einer Kündigung eines Gewerbemiet-Vertrages beraten, wenn der Immobilienberater mit der Neuvermietung der Gewerbeimmobilie beauftragt wurde.
Zum breiten Aufgabenspektrum eines Immobilienberaters gehören darüber hinaus auch die Finanzberatung, die steuerliche, wirtschaftliche und technische Beratung sowie Kenntnisse in der Bewertung von Gewerbeimmobilien.
Der Immobilienberater sollte über kommunikative Fähigkeiten, Kontaktstärke und Verhandlungsgeschick verfügen. Integrität, Zuverlässigkeit, Eigeninitiative, ein souveränes und seriöses Auftreten, Teamarbeit und Flexibilität sind weitere Eigenschaften, die das Berufsfeld des Immobilienconsultant prägen.
Es gibt speziell für die Immobilienbranche zahlreiche Bildungseinrichtungen auf unterschiedlichen Ebenen (Ausbildung, Weiterbildung, Studium), die Interessierte auf die praktische Tätigkeit des Immobilienberaters vorbereiten:
- Ausbildung zum Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau (IHK)
- Weiterbildung zum Immobilienfachwirt oder Immobilienökonom
- Studium zum Diplom-Immobilienwirt, Immobilienökonom bzw. zum Diplom-Betriebswirt (Diplom-Betriebswirtin) / Diplom-Kaufmann (Diplom-Kauffrau) / Diplom-Ökonom (in) / Diplom-Volkswirt / Bachelor / Master an Universitäten, Fachuniversitäten – European Business School (EBS) -, Berufsakademien oder der Deutschen Immobilien Akademie (DIA)
Das Job-Angebot für Immobilienberater ist sehr gut, insbesondere Immobilienberater in der Gewerbeimmobilien-Branche werden händeringend von großen überregional tätigen Immobilienberatungsunternehmen, Banken usw. gesucht. Tipp: Die EXPO REAL, Internationale Fachmesse für Gewerbeimmobilien – Eindrücke sammeln, informieren, Stellenangebote für Immobilienberater eruieren (zur EXPO REAL gibt es speziell 2-Tages-Studentenkarten). Aber auch die Immobilienabteilungen von national und international agierenden Industrie- und Handelsunternehmen (z.B. Metro Group, Hochtief, Bilfinger Berger, Strabag, Bayer) und die Öffentliche Hand suchen verstärkt hochqualifiziertes Personal.
[1] Wer als Immobilienmakler tätig ist, benötigt gemäß § 34c der Gewerbeordnung eine Erlaubniserteilung: „Wer gewerbsmäßig Verträge über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen … vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluß solcher Verträge nachweisen will“, bedarf einer Erlaubnis. Der Immobilienmakler arbeitet auf der Grundlage des Erfolgsprinzips, d.h. das für die Entstehung eines Provisionsanspruchs ein wirksamer Vertragsabschluß durch die Einschaltung eines Immobilienmakler zustande gekommen ist (Näheres zum Gegenstand und Recht des Immobilienmaklers Wegener/Sailer, „Der Makler und sein Auftraggeber“).
[2] Betrachtet man die Funktionszusammenhänge der Gewerbeimmobilien-Wirtschaft, stellt man fest, dass es „den Markt Gewerbeimmobilien“ im klassischen Sinne nicht gibt. Gründe hierfür sind unter anderem: verschiedene Typen von Gewerbeimmobilien (Büroimmobilien, Handelsimmobilien, Industrieanlagen, Gewerbeparks, Hotels usw.) und eine Differenzierung in eine Vielzahl von regionalen Teilmärkten, die sich in ihren lokalen Segmenten durch ausgesprochene Heterogenität auszeichnen. Darüber hinaus zeichnen sich Gewerbeimmobilien durch ein sehr breites Spektrum verschiedenster Nutzungsmöglichkeiten und Funktionen aus und sind in dieser Hinsicht wesentlich vielschichtiger und komplexer als Wohnimmobilien. Die Bandbreite reicht von der kleinen Laden- oder Büroeinheit bis hin zum mehrfunktionalen Geschäftshaus, ganzen Bürohochhäusern, Handelsimmobilien (wie z.B. Supermarkt, Discountmarkt, Fachmarkt, SB-Warenhaus, Kaufhaus, Warenhaus, Shopping-Centern, Einkaufszentren) oder einem multifunktionalen Gewerbe-, Industrie- bzw. Technologiepark.
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