Jahressteuergesetz 2010: BFW fordert Gewerbeimmobilien in erbschaftsteuerliche Verschonung einzubeziehen

Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung zum Jahressteuergesetz 2010 weist der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen auf die besondere Problematik des Erbschaftsteuergesetzes für Immobilienunternehmen hin. „Die Erbschaftsteuer muss nachjustiert werden. Es ist nicht zu verstehen, warum Gewerbeimmobilien nicht genauso wie die Vermietung von Wohnungen unter die Regelung der Betriebsbegünstigung fallen sollten“, erklärt BFW-Bundesgeschäftsführerin Ira von Cölln. „Die Arbeitsplatzrelevanz, die bei Einführung der betrieblichen Verschonung Hauptargument der Politik und auch des Verfassungsgebers war, ist im Bereich der Gewerbeimmobilienunternehmen nicht berücksichtigt worden. So liegt der Anteil der Personalkosten am Umsatz nach Berechnungen des BFW bei dem Energieversorger EnBW im Jahr 2007 bei rund zehn Prozent, bei einem gewerblichen Immobilienunternehmen jedoch sogar bei rund 16 Prozent“, führt von Cölln aus.

Der BFW empfiehlt daher, diese gewerblichen Immobilienunternehmen in die erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen mit aufzunehmen und warnt vor einer evidenten Verfassungswidrigkeit des seit 2009 geltenden neuen Erbschaftsteuergesetzes. Der Verband hatte zur Problematik Erbschaftsteuer und Gewerbeimmobilien 2009 ein Gutachten des renommierten Kölner Steuerrechtlers Professor Dr. Joachim Lang vorgelegt. Demnach werden Vermieter von Gewerbeimmobilien verfassungsrechtlich diskriminiert. Sie sind nach dem seit 2009 geltenden neuen Erbschaftsteuergesetz wie Privatpersonen von der Erbschaftsteuer betroffen und deutlich schlechter gestellt als vor der Reform. Das Gutachten wertet dieses als Verstoß gegen den Gleichheitssatz und empfiehlt, die Immobilien in die Verschonungsregelung aufzunehmen.

Von Cölln unterstreicht die Problematik für die Branche: „Für Immobilienunternehmen ist die Erbschaftsteuer zum Damokles-Schwert ausgeartet, das zur Substanzbesteuerung und in der Konsequenz zur Zerschlagung und zum Abbau von Arbeitsplätzen führt – ein Aderlass, von dem sich viele, oft in Generationen organisierte mittelständische Unternehmen nicht erholen werden. Für den Immobilienmarkt könnte der Ausverkauf der privaten Immobilienwirtschaft darüber hinaus eine grundlegende Umstrukturierung bedeuten – weg von privat geführten, historisch gewachsenen Mittelständlern hin zu kurz- und mittelfristig interessierten Investoren. Ironischerweise würde die Bundesregierung dadurch sogar einem Trend Vorschub leisten, der durch eine ihrer Vorgängerinnen – im Übrigen größtenteils zu Unrecht – stigmatisiert worden ist. Das unsägliche Wort von der ‚Heuschrecke’ verunsichert ausländische Investoren bis heute und hat dem Wirtschaftsstandort Deutschland sicherlich nicht gut getan.“