Berlin: GdW lehnt vorgeschlagene Änderung der Regelung zum Grundsteuererlass des Bundesrates ab

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen lehnt die vom Finanzausschuss des Bundesrates vorgeschlagene Änderung der Regelung zum Grundsteuererlass ab, da sie faktisch einer Außerkraftsetzung des § 33 Grundsteuergesetzes gleichkommt, so Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen im Vorfeld der Beratung des Jahressteuergesetzes 2009 im Bundesrat.

Bislang ermöglicht § 33 Grundsteuergesetz einen teilweisen Erlass der Grundsteuer u. a. bei Wohngebäuden, wenn deren Ertrag durch Leerstände um mehr als 20 Prozent gemindert ist. Diese Regelung gilt auch für Bestände, die aufgrund der Wohnungsmarktlage von strukturellem Leerstand betroffen sind. Der Finanzausschuss des Bundesrates schlägt eine Änderung der Regelung vor: Für einen Erlass der Grundsteuer soll künftig nicht mehr eine Ertragsminderung von mehr als 20 Prozent, sondern von mehr als 50 Prozent notwendig sein.

Es sei zwar ein positiver Ansatz, dass der Finanzausschuss den Antrag der Stadtstaaten Berlin und Bremen auf eine komplette Abschaffung des § 33 nicht stattgegeben habe.

„Die jetzt geplante Änderung wirkt jedoch in der Sache wie eine Streichung, da nur noch eine kaum mehr wahrnehmbare Zahl von Gebäuden diese Voraussetzung erfüllt",

kritisierte Freitag. Er betonte, dass die Möglichkeit des Grundsteuererlasses bei Wohnungsleerstand nach § 33 Grundsteuergesetz unverändert bestehen müsse, da sonst insbesondere die von strukturellem Leerstand auf schrumpfenden Wohnungsmärkten betroffenen Wohnungsunternehmen mit kaum noch tragbaren zusätzlichen finanziellen Kosten belastet würden.

Quelle: GdW, 15.09.2008