Berlin: BFW warnt vor politischer Willkür, Grundsteuererlass bei Wohnungsleerstand muss erhalten bleiben

 

Anlässlich der bevorstehenden Beratungen des Bundesrats zum Jahresteuergesetz am 19. September warnt der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten und unternehmerischen Immobilienwirtschaft, vor einem Akt politischer Willkür. „Der Bundesfinanzhof hat erst im Oktober letzten Jahres richtiger Weise entschieden, dass der Grundsteuerlass auch bei strukturellem Leerstand und einem damit verbundenen Ertragsausfall von über 20 Prozent gilt. Nun versucht die Politik nur ein Jahr später, eine Halblösung durchzusetzen, die weder juristisch noch steuerrechtlich sauber ist“, so BFW-Präsident Walter Rasch. Die geplanten Kürzungen des Grundsteuererlasses nach § 33 Grundsteuergesetz seien rein fiskalisch motiviert und steuerrechtlich nicht begründbar.

Der Finanzausschuss des Bundesrats hatte dem Bundesrat am 4. September mit Blick auf seine Beratungen zum Jahresteuergesetz am Freitag dieser Woche empfohlen, den Grundsteuererlass bei Wohnungsleerstand künftig einzuschränken. Die Grundsteuer soll danach erst ab einem Ertragsausfall von 50 Prozent statt wie bisher bei über 20 Prozent gemindert werden. Die Minderung soll zudem von bislang 40 Prozent auf 25 Prozent reduziert werden. Bei einer normalen Rohertragsminderung von 100 Prozent wird die Grundsteuer in Höhe von 50 Prozent erlassen.

„Die bisherige Regelung sowie die jüngste Entscheidung des Bundesfinanzhofs zu einem Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand sollte dazu beitragen, angesichts des demografischen Wandels Immobilieneigentümer zu entlasten“,

erläutert Rasch.

„Dagegen führt der neue Vorschlag im Vergleich zu der bisherigen Regelung nach unseren Berechnungen zu einer Mehrbelastung von bis zu 40 Prozent, was die angespannte Situation in der Immobilienbranche weiter verschärft.“

Quelle: BFW, 17.09.2008