Berlin, 2. Dezember 2010 – „Wir fordern die Politik auf, die Substanzbesteuerung bei der Gewerbesteuer abzuschaffen, indem die Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen sowie sonstigen Zinsen entfällt“, erklärt der Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V., Walter Rasch, anlässlich der heutigen Bundestags-Beratungen zur Finanzierung der Kommunen. „Die Unternehmen benötigen Entlastung und Planungssicherheit“, so der BFW-Präsident. Die Hinzurechnung führt zur Substanzbesteuerung, wenn ein Unternehmen keine Gewinne erzielt, da nicht der Ertrag, sondern ertragsunabhängige Elemente einbezogen werden. Heute müssen Unternehmen die Hälfte von Miet-, Zins- und Leasingkosten für die Gewerbesteuer zum Gewinn addieren und darauf Steuern zahlen.
„Als Kompensation der Einnahmeausfälle bei den Kommunen wären Ausgleichzahlungen des Bundes, beispielsweise durch ein anteiliges Umsatzsteueraufkommen, denkbar“, schlägt der BFW-Präsident vor und verweist gleichzeitig darauf, dass die Substanzsteueranteile ohnehin nur rund zehn Prozent der Gewerbesteuereinnahmen ausmachen.