BGH urteilt über Sparkassen-Klausel zu Kunden-Entgelten

Der Bundesgerichtshof entscheidet heute, ob die von den deutschen Sparkassen verwendete Klausel zur Festsetzung der von Privatkunden verlangten Entgelte weiterhin gilt. In den Vorinstanzen hatte die Schutzgemeinschaft für Bankkunden (SFB) mit ihrer Unterlassungsklage Erfolg. Dagegen richtet sich die Revision der im konkreten Fall beklagten Sparkassen Fürth und Oder-Spree.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dieser und anderer Sparkassen enthalten eine Klausel, wonach die Entgelte im Privatkundenbereich von der Sparkasse unter Berücksichtigung der Marktlage «nach billigem Ermessen festgelegt und geändert» werden können.

Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg und das OLG Brandenburg sahen darin eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers.

gi24/News Adhoc

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