Erbschaftsteuer nachjustieren

Immobilienverband kündigt Gutachten des Kölner Steuerrechtlers Professor Joachim Lang an.

Vor dem Hintergrund der laufenden Koalitionsverhandlungen hat der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, rasche Korrekturen bei der Erbschaftsteuerreform angemahnt und die Vorlage eines Gutachtens des renommierten Kölner Steuerrechtlers Professor Dr. Joachim Lang für den 17. November angekündigt. „Schwarz-Gelb startet mit einem Vertrauensvorschuss der mittelständischen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Nun müssen die künftigen Koalitionspartner zeigen, dass sie die inländische Wirtschaft zügig entlasten. Dazu gehören auch Nachbesserungen bei der Erbschaftsteuerreform. Es ist nicht zu verstehen, warum Gewerbeimmobilien nicht genauso wie die Vermietung von Wohnungen unter die Regelung der Betriebsbegünstigung fallen sollten“, sagte BFW-Präsident Walter Rasch in Berlin.

Bislang werden Gewerbeimmobilien gegenüber Wohnimmobilien – aber auch gegenüber anderen Branchen wie z.B. den Autovermietern – im neuen Erbschaftsteuerrecht diskriminiert. „Vermieter von Gewerbeimmobilien sind wie Privatpersonen von der Erbschaftsteuer betroffen und damit wesentlich schlechter gestellt als mit der alten Regelung“, erläuterte Rasch. Dennoch sei er optimistisch, dass es noch einmal Bewegung gäbe, da sich Union und SPD in ihrer Regierungszeit bei der Erbschaftsteuerreform nur schwer einigen konnten.

Aus Koalitionskreisen heißt es, dass Nachbesserungen bei der Erbschaftsteuer vorgesehen seien. Die Union will die Lohnsummenregel überprüfen. Momentan kann Familienerben, wenn sie sieben Jahre die Arbeitsplätze stabil halten, ein Großteil der Erbschaftsteuer erlassen werden. Diese Regel soll aufgrund der Finanzkrise gelockert werden und beispielsweise auch Kurzarbeit erlauben. Zudem wird die steuerliche Erleichterung von Betriebsübergaben zwischen Geschwistern diskutiert.

Das Gutachten von Professor Dr. Joachim Lang wird am 17. November um 11 Uhr im Tagungszentrum der Bundespressekonferenz vorgestellt. Eine entsprechende Einladung an Medienvertreter wird im Vorfeld gesondert versandt. (gi24/BFW)

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