(Fauler) Kompromiss bei Erschaftssteuerreform

Von André Eberhard

Letzte Woche haben sie CDU und SPD auf einen Kompromiss bei der Erbschaftssteuerreform geeinigt. Erben vom Mama und Papa lohnt demnach bald nicht mehr. Denn, wer Steuern sparen will, muss in die geerbte Immobilien der Eltern einziehen und dann mindestens 10 Jahre dort wohnen bleiben. Das ist angesichts einer Gesellschaft, die Mobilität, Globalisierung und freie Entfaltung propagiert realitätsfern. (Anmerkung des Herausgebers: Der Autor stammt aus Borkum.) Für Kinder gilt die Steuerfreiheit für Wohnungen bis zu 200 qm. Die Wohnung oder das Haus darf also nicht vermietet, nicht gewerblich genutzt und auch nicht als Zweitwohnung genutzt werden.

Viel schlimmer allerdings sind die Folgen bei Vererbung eines Unternehmens. Unter bestimmten Voraussetzungen soll es im Rahmen der Erbschaftsteuerreform möglich sein, Betriebsvermögen steuerfrei zu vererben. So wird die Erbschaftsteuer einem Familienbetrieb erlassen, wenn er über 10 Jahre vom Erben unter Erhalt der Arbeitsplätze weitergeführt wird. Die Lohnsumme muss dazu über 10 Jahre gerechnet 1 000% der Lohnsumme bei Vererbung betragen. Eine flexible Anpassung an geänderte wirtschaftliche Rahmenbedingen ist so nicht möglich. Flexibilität ist aber gerade die große Wettbewerbschance des Mittelstandes. Wer riskiert die Personalfixierung auf 10 Jahre? Viele Mittelständer werden auf dem Sterbebett noch schnell die Angestellten entlassen. Wird der Betrieb über 7 Jahre weitergeführt und beträgt die Lohnsumme in diesem Zeitraum 650%, so müssen nur 15% versteuert werden.

So weit so gut. Allerdings trifft dies die Immobilienwelt in ganzer Breite. Denn, Ausnahmen von dieser Verschonungsregel gibt es für Unternehmen, deren Betriebsvermögen zu einem großen Teil aus Verwaltungsvermögen (dazu gehören auch Immobilien) besteht. Zum Verwaltungsvermögen zählen beispielsweise Dritten zur Nutzung überlassene Immobilien. So sind Unternehmen von der Steuerfreiheit nach 7 Jahren der Unternehmensfortführung komplett ausgenommen, wenn der Anteil des Verwaltungsvermögens am Betriebsvermögen mehr als 50% beträgt. Damit die Zehn-Jahres-Regelung greift, dürfen noch nicht einmal 10% des Betriebsvermögens dem Verwaltungsvermögen zugeordnet werden.

„Immobilien können damit über das Wohl und Wehe eines Unternehmens bei der Erbschaftsteuerreform entscheiden“, erklärt Matthias Roche, Vorsitzender des Ausschusses Steuern beim ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss. Wer keine Immobilien hat, ist aus dem Schneider. Wer die Grenze von 50% Verwaltungsvermögen nicht überschreitet, kann sich immerhin noch mit einer Verschonung von 85% zufrieden geben. Unternehmen der Wohnungswirtschaft sowie der gewerblichen Immobilienwirtschaft, die überwiegend Verwaltungsvermögen besitzen, fallen dagegen gänzlich unter den Tisch. Die Politik ignoriere, lt. ZIA, dass es Unternehmen gebe, die ihr Geschäft nicht ohne Immobilien betreiben können. Sie habe allein die Finanzierung der Reform im Auge. Diese Unterteilung in gute und schlechte gewerbliche Unternehmen sei nicht nachvollziehbar. Richtigerweise gebe es eine solche Differenzierung auch nicht bei der Einkommensteuer.

Begründet wird dieser Schritt damit, dass Immobilienvermögen in erster Linie der weitgehend risikolosen Renditeerzeugung dient, nicht aber der Schaffung von Arbeitsplätzen. In diesem Punkt scheint sich die SPD wohl durchgesetzt zu haben. Die Bundesregierung verkennt, dass rd. 3,6 Mio. Arbeitsplätze an der Immobilienwirtschaft hängen. Das heißt im Klartext, rechtzeitig bevor das Immobilienunternehmen vor der Vererbung steht, sollten Inhaber dieses auf dem Weg ins Jenseits lieber noch veräußern, als Erben vermachen, denn für diese könnte das lukrative Investment ein Klotz am Bein werden. Die Erbschaftssteuer macht gerade einmal 0,6% der Steuereinnahmen des Bundes aus. Da erhellt sich der Verdacht, dass die Bundesregierung lediglich die Reichen abstrafen will.

Quelle: DIB, Nr. 179

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*