Zertifizierung im Facility Management expandiert

Zertifizierung im Facility Management expandiert – Neue GEFMA-Richtlinie ermöglicht Zulassung weiterer Prüf- und Zertifizierungsstellen. Das Interesse an Qualitätsnachweisen und Rechtssicherheit im Facility Management (FM) wächst stetig. Insbesondere das FM-Excellence-Programm mit seinem Zertifizierungsmodell – 2006 durch den FM-Branchenverband GEFMA ins Leben gerufen – erfährt am Markt ein immer größer werdendes Interesse. Dieses Modell reicht von der Rechtskonformität in der Vergabe und Abwicklung von FM-Projekten bis zur Verantwortungsübernahme und Risikoübertragung bei kompletten FM-System-Dienstleistungen (ipv®). Aufgrund der steigenden Nachfrage hat GEFMA eine neue Richtlinie (702) für die Zulassung von weiteren Zertifizierungsstellen und deren Auditoren im Rahmen des FM-Excellence-Programms erstellt.

„Die Anforderungen der Kunden und der Bedarf nach Orientierung auf dem Markt nehmen immer weiter zu“, sagt Wilfried Schmahl, stellvertretender GEFMA-Vorsitzender und Geschäftsführer bei der STRABAG Property and Facility Services GmbH. „Gleichzeitig ist die Zahl der FM-Dienstleister gestiegen, die bereit sind, ihre Kompetenz und ihre Befähigung durch neutrale Dritte prüfen zu lassen. Das hat uns veranlasst, die Zulassung neuer Zertifizierungsstellen und Auditoren zu ermöglichen.“

Bisher waren nur über den TÜV Rheinland Cert die Zertifizierungen im Rahmen des FM-Excellence-Programms möglich. Dazu gehören die Nachweise über die Erfüllung gesetzlicher Mindestanforderungen (Richtlinie GEFMA 710 zur Rechtssicherheit), der FM-spezifischen Managementkompetenz (GEFMA 720) und die ipv®-Zertifizierung. Das ipv®-Zertifikat bestätigt, dass das betreffende FM-Unternehmen als System-Dienstleister in der Lage ist, die Integrale Prozess-Verantwortung (GEFMA 730) zu übernehmen, also die Gesamtverantwortung für das Erreichen der vereinbarten Ergebnisse. Dieses Zertifikat schließt GEFMA 710 und 720 ein. Durch die neue Richtlinie 702 können FM-Unternehmen für die branchenspezifischen Standards nun auch Zertifizierer einsetzen, mit denen sie bereits zur DIN EN ISO 9001 zusammenarbeiten, die Grundlage für die GEFMA 720 und 730 ist.

Hohe Kompetenz der Auditoren ein Muss

Die neue Richtlinie GEFMA 702 regelt dabei den Zugang und die Zulassung von Zertifizierungsstellen und Auditoren für das FM-Excellence-Programm. Sie legt konkrete Fach-Anforderungen fest, die diese Auditoren erfüllen müssen, um ihrerseits interne und externe FM-Dienstleister prüfen und beurteilen zu können. So kann eine Zertifizierungsstelle nur GEFMA-zugelassene Auditoren einsetzen, die eine entsprechende FM-Excellence-Schulung erfolgreich abgeschlossen haben und diese alle drei Jahre auffrischen. Die Zertifizierungsstelle wirkt zudem bei der Weiterentwicklung der Kriterien für die Zertifizierung der FM-Dienstleister und der erforderlichen Schulungsinhalte für die Auditoren mit. Die Prüfer müssen Kompetenz in der Zertifizierung nach Normen wie der ISO 9001 sowie Referenzen im FM-Umfeld nachweisen. „Die Zertifizierung verlangt von den Auditoren hohe Fachkompetenz, insbesondere im Hinblick auf die immer umfassender werdenden Produkte und Dienstleistungen am Markt“, sagt Schmahl. „Dies ist eine unabdingbare Voraussetzung dafür, dass die Kunden der FM-Unternehmen das Zertifikat auch weiterhin als zuverlässige Orientierungs- und Entscheidungshilfe nutzen können.“