Staatsvertrag für die Vereinigung der beiden Landesbanken LRP und LBBW unterzeichnet

Die LRP Landesbank Rheinland-Pfalz, Mainz, wird durch den Staatsvertrag, der  zwischen den Ländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz geschlossen wurde, im Wege der Gesamtrechtsnachfolge mit Wirkung zum 1. Januar 2008 mit der Landesbank Baden-Württemberg fusioniert. Der Staatsvertrag tritt nach Zustimmung der Landesparlamente zum 1. Juli 2008 in Kraft. Die LBBW übernimmt anstelle der LRP den öffentlichen Auftrag als Staats- und Kommunalbank sowie als Sparkassenzentralbank für das Land Rheinland-Pfalz. Die LRP wird ab dem 1. Juli 2008 als rechtlich unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts der Landesbank Baden-Württemberg unter dem Namen Rheinland-Pfalz Bank firmieren und tritt mit einer eigenen Marke auf.

Quelle: Pressemitteilung der LRP Landesbank Rheinland-Pfalz, 02.05.2008