Vertrag von Lissabon: Immobilienwirtschaft sieht sich in Bedenken bestätigt

Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, sieht sich durch das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag in seinen Vorbehalten zur Kompetenzerweiterung der EU bestätigt: „Bereits bei dem Prozess der Novellierung der EU-Gebäuderichtlinie haben wir auf die Verletzung des Subsidaritätsprinzips hingewiesen und deutlich gemacht, dass Gesetze am nationalen Gesetzgeber vorbei geplant werden“, kommentiert BFW-Präsident Walter Rasch. „Es ist zu begrüßen, wenn Bundestag und Bundesrat bei solchen Richtlinien nicht nur Informations- sondern auch ausreichend Mitspracherechte eingeräumt werden, um einer schleichenden Kompetenzausweitung der EU entgegen zu wirken.“

Mit dem aktuell verabschiedeten Entwurf der Gesamtenergieeffizienz-Richtlinie (GEEG) hat die EU geplant, europaweite Standards zur Berechnung der Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz und für die Wirtschaftlichkeit energiesparender Maßnahmen von Gebäuden festzulegen und diese in regelmäßigen Abständen gegebenenfalls zu verschärfen. „Die EU missbraucht ihre Kompetenz auf dem Energiesektor, um den Wohnungsmärkten ihre Regelungswut zu oktroyieren. Es gibt jedoch nicht den EU-Wohnungsmarkt. Gesetze, Gebäudequalitäten, Fördersysteme und klimatische Bedingungen sind unterschiedlich. Die EU sollte daher allenfalls die Rahmenbedingungen aufstellen und den Mitgliedsstaaten die Ausgestaltung der konkreten energetischen Anforderungen überlassen“, erklärt Rasch. Die Richtlinie soll spätestens Anfang nächsten Jahres verabschiedet und 2012 in nationales Recht umgesetzt werden.

gi24/BFW

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