Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms positives Signal

„Die Aufstockung der KfW-Mittel zur energetischen Sanierung um weitere 750 Millionen Euro zusätzlich in 2009 ist ein wichtiger Anreiz, die energetische Sanierung der Wohnungsbestände weiter voranzutreiben und gleichzeitig die Konjunktur anzukurbeln“, begrüßte Walter Rasch, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. die heutige Verlautbarung des Bundesbauministeriums. „Zinsverbilligungen greifen allerdings nur, wenn auch Kredite fließen. Das grundlegende Problem der Kreditklemme, vor dem Unternehmen zurzeit auch dann stehen, wenn sie investieren wollen, ist damit nicht gelöst.“

Rasch wertet die Aufstockung der Programm-Mittel zudem als logische Konsequenz aus der bevorstehenden Verschärfung der Energieeinsparverordnung zum 1. Oktober diesen Jahres. „Die erhöhten Anforderungen der EnEV 2009 gehen automatisch mit höheren Modernisierungskosten für Wohnungsunternehmen einher. Eine Anpassung der Fördermittel ist damit nur konsequent“, so der BFW-Präsident.

Darüber hinaus regte Rasch an, die Programmkomponenten des CO2-Gebäudesanierungsprogramms weiterzuentwickeln: „Die derzeitige Förderpolitik bietet zu eindimensionale Anreize für die Bestandssanierung, die zum Teil jedoch bauphysikalisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Die Öffnung der Förderprogramme für den sogenannten ,Ersatzneubau’ darf künftig kein Tabu sein.“

Bei einer Komplettsanierung entstünden, so Rasch weiter, annähernd Neubaukosten, ohne dass ein Neubaustandard erreicht werde. „Während bisher die Wirtschaftlichkeit am Ende durch den Einsatz von KfW-Fördermitteln erreicht werden konnte, wird dies mit jeder Erhöhung der Anforderungen fraglich. Denn nicht nur, dass die geforderten Maßnahmen umfangreicher und damit teurer werden, sondern bisher geförderte Maßnahmen verlieren ihre Förderfähigkeit und die für die geringeren Förderungsstufen entwickelten Hilfen werden nicht ausreichen, um die teureren Maßnahmen in die Wirtschaftlichkeit zu führen. Das hohe Maß der Anforderung legt hier nahe, die erste Förderstufe bereits bei jeglicher und nicht erst bei einer deutlichen Übererfüllung der Anforderungen zu beginnen“, erläutert der BFW-Präsident.

Überdies dürften Förderprogramme nicht miteinander konkurrieren, sondern müssten noch besser kombinierbar sein, um den Wohnungsunternehmen die Möglichkeit zu geben, auf alle Herausforderungen – auch auf die altersgerechte Anpassung von Wohnraum – zu reagieren und damit die Zukunftsfähigkeit der Bestände zu erreichen. „Wenn Unternehmen ihre Wohnungen energetisch modernisieren, wollen sie daher häufig auch direkt Anpassungen für ältere Mieter vornehmen“, meint der BFW-Präsident. (gi24/BFW)

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